Gaslecksuche als Pflichtaufgabe für Netzbetreiber und Dienstleister

Die regelmäßige Überprüfung von Gasrohrnetzen ist für den Umweltschutz, den Personenschutz sowie für die Versorgungssicherheit unverzichtbar. Ein zentraler Bestandteil ist die oberirdische Gaslecksuche. Mit der Einführung der EU-Methanverordnung (Verordnung (EU) 2024/1787) steigen die Anforderungen weiter: Netzbetreiber müssen systematische LDAR-Konzepte (Leak Detection and Repair) umsetzen und Emissionen lückenlos dokumentieren.

Überprüfungszeiten für erdverlegte Versorgungsleitungen ab August 2025 – LDAR-Untersuchung Typ 2

Überprüfungszeiten alle 
36 Monate

Überprüfungszeiten alle 
24 Monate

Überprüfungszeiten alle 
12 Monate

Überprüfungszeiten alle 
6 Monate

Download ANHANG I der EU-Methanemissionsverordnung

Dabei stellt sich die Frage:

Wer darf Gasleckprüfungen durchführen, Netzbetreiber selbst oder nur spezialisierte Dienstleister?

Regelwerke im Überblick

• DVGW-Arbeitsblatt G 1000:
Regelt die Organisation von Netzbetreibern und beschreibt die Verantwortlichkeiten der technischen Führungskraft. Diese entscheidet über Auswahl, Qualifizierung und Überwachung der Mitarbeitenden und Dienstleister.
„Die technische Führungskraft ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Personal über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen […] verfügt.“
(Quelle: DVGW G 1000, Abschnitt 5.2.1)

• DVGW-Arbeitsblatt G 468-2: Definiert die Fachkundeanforderungen für Personen, die die Gaslecksuche durchführen (Gaslecksucher). Der Fachkundenachweis ist für Dienstleister Pflicht und für eigenes Netzpersonal empfohlen.

• EU-Methanverordnung (EU 2024/1787): Verlangt systematische LDAR-Verfahren (Leak Detection and Repair) mit Dokumentationspflichten.
„Artikel 14 – Lecksuche und Reparatur
(1) Die Betreiber legen den zuständigen Behörden für bestehende Standorte bis zum 05. Mai 2025 und für neue Standorte innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Aufnahme des Betriebs ein Programm zur Leckerkennung und -reparatur (im Folgenden „LDAR-Programm“) vor..“ (Quelle: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1787/oj)

LDAR & Dokumentation sind Dreh- und Angelpunkt der EU-Methanemissionsverordnung

Die EU-Methanemissionsverordnung rückt diese zwei Themen in den Vordergrund:

  • Systematische Lecksuche (LDAR): regelmäßige, nachvollziehbare Messungen
  • Revisionssichere Dokumentation: Ergebnisse müssen belegbar und prüfbar sein

Digitale Lösungen wie das Laser HUNTER, Pi NOTE & Esders Connect können hier einen Beitrag leisten, von der Durchführung bis hin zur cloudbasierten Dokumentation.

Möglichkeiten für Netzbetreiber

Netzbetreiber dürfen ihr Gasrohrnetz eigenständig prüfen, vorausgesetzt:

  • eine technische Führungskraft (nach G 1000) übernimmt die Organisation und Verantwortung.
  • ein dokumentiertes Qualifikationskonzept liegt vor (Schulungen, regelmäßige Unterweisungen, ggf. interne oder externe Trainings).
  • die Dokumentation entspricht den Anforderungen der EU-Methanemissionsverordnung.

Der Fachkundenachweis G 468-2 ist nicht verpflichtend, aber in der Praxis ein starkes Qualitätsmerkmal. Alternativ können jährliche interne Schulungen oder Herstellerschulungen (z. B. Gasmessgeräte im Einsatz, Gasrohrnetzüberprüfung mit entsprechender Gerätetechnik und Praxis, Gasspüren/Lokalisieren, etc.) die Qualifikation absichern.

Dienstleister: Professionalisierung und Erfahrungen

Dienstleister für Gasrohrnetzüberprüfung sind besonders dann sinnvoll, wenn:

  • Netzbetreiber nicht über ausreichende Kapazitäten oder Personalressourcen verfügen,
  • komplexe oder große Netze eine spezialisierte Betreuung benötigen.
  • ein Fachkundenachweis G 468-2 zwingend erforderlich ist.

Dienstleister bringen oft tiefgehendes Know-how aus verschiedenen Projekten mit.

Messtechnik und Know-how, zwei Seiten einer Medaille

Eine gute Rohrnetzüberprüfung basiert zu 50 % auf Know-how und zu 50 % auf geeigneter Messtechnik.

  • Netzbetreiber wie Dienstleister verfügen meist über qualifiziertes Personal.
  • Was manchmal fehlt, ist die passende Messtechnik, um Leckagen effektiv, regelkonform und dokumentierbar zu erkennen.

Beispiel:

  • Das Laser HUNTER Gasspür- & Gasmessgerät bietet eine hohe Empfindlichkeit bei einfacher Bedienung.
  • Das Modulare System erlaubt flexible Anpassung an unterschiedliche Netzgrößen, Starter-Set mit handgeführten Teppichsonde (erweiterbar mit fahrzeuggestützten Rohrnetzüberprüfungen – E-Scooter, Quadt und GasCar).
  • Esders Pi NOTE mobile GIS Client unterstützt digitale Dokumentation und LDAR-konforme Auswertung mit einer Cloud-Anbindung.

Damit können sowohl interne Teams als auch externe Dienstleister ihre Arbeit effizient, zuverlässig und zukunftsfähig gestalten.

Fazit

Fazit: Zwei Wege, ein Ziel

Die Gaslecksuche im Rohrnetz kann sowohl durch Netzbetreiber selbst als auch durch externe Dienstleister erfolgen. Beide Modelle haben Vorteile, entscheidend ist, dass:

  • Sicherheit, Regelkonformität und Dokumentation gewährleistet sind.
  • Schulungen und Qualifikationen sollen regelmäßig erfolgen.
  • Die gewählte Lösung zu den Ressourcen und Zielen des Betreibers passt.

So lassen sich nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch Methanemissionen wirksam reduzieren. Das Ergebnis: ein Gewinn für mehr Sicherheit, Klimaschutz und nachhaltige Versorgung.