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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die Esders GmbH entwickelt und fertigt Messgeräte, Software und Systemlösungen für den Gas-, Wasser- und Abwasserbereich. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bei sämtlichen Rechtsgeschäften der Esders GmbH mit Unternehmern (im Folgenden: Kunde) neben den schriftlichen Vertragsvereinbarungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB (z.B. Einkaufsbedingungen des Kunden) gelten nicht, es sei denn, die Esders GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden AGB gelten auch dann, wenn die Esders GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf. 

2. Vertragsschluss

2.1. Vertragsangebote der Esders GmbH, insbesondere die mit “Angebot” überschriebenen Leistungsaufstellungen, sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen der Esders GmbH und dem Kunden kommt noch nicht mit dem Eingang einer entsprechenden verbindlichen Erklärung des Kunden (z.B. Bestellung, Auftragserteilung) zustande. Es bedarf zwingend einer Annahme dieses Vertragsangebots durch die Esders GmbH (Auftragsbestätigung oder Warenlieferung), soweit nicht ein gesonderter Vertragstext ausgefertigt wird. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. 

2.2. Die Esders GmbH ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden (Bestellung, Auftragserteilung) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang (Zugang) anzunehmen. Geht das Vertragsangebot des Kunden auf elektronischem Wege ein, so stellt eine Zugangsbestätigung auf gleichem Wege noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar. 

2.3. Soweit die Esders GmbH die technische Dokumentation (Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung) Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Fertigungs- und Funktionsskizzen sowie sonstigen Unterlagen an den Kunden übergibt, sind die darin gemachten Angaben für die Esders GmbH nicht bindend, soweit die Esders GmbH nicht ausdrücklich zur verbindlichen Grundlage des Vertrages erklärt. Das gilt auch für Angaben in Verkaufsprospekten. Jede Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar, sofern nicht die Esders GmbH ausdrücklich die Gewähr in Form einer Garantieverpflichtung für das Einhalten dieser technischen Norm übernimmt. Werden bei Abschluss des Vertrages bezüglich des Vertragsgegenstandes Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben, so bedürfen diese der Schriftform. Technische Änderungen in Katalogen, Webseiten und technischen Dokumentationen bleiben vorbehalten. 

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Esders GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Esders GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss durch Lieferung von qualitativ und preislich adäquaten, anderweitig beziehbaren Komponenten herbeizuführen. 

3. Lieferung und Leistung

3.1. Ohne anderslautende Vereinbarung schuldet die Esders GmbH die Leistung am Ort ihres Firmensitzes. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht grundsätzlich mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung und deren Anzeige gegenüber dem Kunden auf diesen über. 

3.2. Ist abweichend davon eine Lieferung an den Kunden vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, wenn der Gegenstand an den von der Esders GmbH bestimmten Frachtführer übergeben worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Die Esders GmbH liefert ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Lieferung des Leistungsgegenstands erfolgt an die in der Leistungsaufstellung angegebene inländische Anschrift des Kunden. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über die Kosten des Transports. Die Esders GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt das Produkt ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Die Esders GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.

3.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährt die Esders GmbH bei Bestellungen auf Abruf eine Abnahmefrist von 3 Monaten vom Tag der Bestellung an. Ist diese Frist verstrichen, behält sich die Esders GmbH das Wahlrecht vor, die bestellte Ware entweder in Rechnung zu stellen oder den noch nicht abgewickelten Teil der Bestellung zu stornieren. 

3.4. Fixe Liefer- oder Leistungsfristen bestehen nicht. Termine und Fristen sind nur dann bindend, wenn die Esders GmbH sie als Fixtermin bezeichnet und deren Einhaltung schriftlich zusichert. Voraussetzung der Einhaltung aller Termine ist, dass der Kunde sämtliche von ihm zu stellenden erforderlichen Unterlagen übergeben und eigene (Vor-) Leistungen erbracht hat. Soweit und solange hindernde Umstände (z. B.: Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) eintreten, welche die Esders GmbH oder beauftragte Dritte die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen oder soweit und solange der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen hat, ist die Esders GmbH von der Einhaltung der fixen Liefer- und Leistungstermine entbunden. Sie ist zudem berechtigt, die vereinbarten Fixtermine und Fristen für die voraussichtliche Dauer der hindernden Umstände hinauszuschieben. Dies gilt nicht, soweit die hindernden Umstände von der Esders GmbH schuldhaft herbeigeführt wurden. Die Esders GmbH wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von den hindernden Umständen und deren Auswirkung auf die Lieferung/Leistung informieren. Beträgt der Zeitraum, in welchem die den Fixtermin hindernden Umstände vorliegen, nicht nur eine unerhebliche Zeit, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von der Esders GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder an der Leistung festhält. 

3.5. Die Esders GmbH ist bei nicht rechtzeitiger oder grundlos verweigerter Annahme der Ware berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% der Rechnungssumme zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden geringer ist.  

4. Zahlungen

4.1. Die Preise gelten ab Lager zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. etwaiger Verpackungs- und Versand- /Transportkosten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in vollem Umfang bei Abschluss des Kaufvertrages fällig. 

4.2. Der Kunde kommt mit der Zahlung 14 Kalendertage nach Entgegennahme der Leistung, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung in Verzug, außer er hat die für den Verzug maßgeblichen Umstände nicht zu vertreten. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Kunden ist die Esders GmbH dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Esders GmbH ist berechtigt, höhere Verzugszinsen zu verlangen, soweit deren Höhe nachgewiesen ist.

4.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder in dem Falle, dass nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Esders GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden aus allen Verträgen fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder sich nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschadet anderweitiger Rechte vom Vertrag zu lösen. 

4.4. Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Eigentumsvorbehalt und Sicherung

5.1. Die geleisteten Gegenstände (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der Esders GmbH, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Ansprüche erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Esders GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Esders GmbH nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und zu verarbeiten. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge gesetzlichen Eigentumsübergangs, insbesondere durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags der Esders GmbH einen (Mit-) Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts zu übertragen.

5.2. Bei Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist die Esders GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und die Vorbehaltsware zur Tilgung der gesicherten Forderungen zu verwerten oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.  Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch die Esders GmbH erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, der Esders GmbH die bereits gezogenen Nutzungen zu erstatten. 5.3. Überlasst der Kunde den Leistungsgegenstand wiederum eigenen Abnehmern, tritt er schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und der Esders GmbH die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Der dem Lieferanten abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Lieferanten erfolgt. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit dieser Zahlung Eigentum erwirbt. Der Kunde wird ermächtigt, die an die Esders GmbH abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs für eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von der Esders GmbH für den Fall, dass sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, widerrufen werden. Widerruft die Esders GmbH diese Ermächtigung, hat der Kunde die Esders GmbH auf Verlangen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. 

6. Gewährleistung

6.1. Die Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren – vorbehaltlich der Regelungen gem. Nr. 7 – innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abholung der Sache. Davon abweichend sind Mängelansprüche und Gestaltungsrechte bei gebrauchten Liefergegenständen, ausgenommen neuwertig aufgearbeitete Teile, ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Verbrauchsmaterialien wie z. B. Filter, Druckerpapier, oder Verschleißteile (Batterien, Akkus, Druckwerke, elektronische Messzellen) sowie die Abnutzung des Messfühlers durch den Kontakt mit dem zu messenden Medium.

6.2. Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und der Esders GmbH schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist des § 377 HGB beträgt in diesem Falle 5 Werktage, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Im Falle eines Transportschadens ist ein Schadensprotokoll zur Sicherung evtl. Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen anzufertigen. Die vorgenannte Frist gilt nicht für versteckte Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden.

6.3. Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht. 

7. Haftung und Schadensersatz

7.1. Die Haftung der Esders GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 ebenfalls für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruhen. Soweit hiernach eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen besteht, ist diese auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruht.       

7.2. Für alle Ansprüche gegen die Esders GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht.

7.3. Die Esders GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Esders GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Esders GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

7.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.5. Der Kunde ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Leistungsgegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die Esders GmbH von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellen.

8. Urheberrecht

An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich die Esders GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Schutzrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden.

9. Datenschutz

9.1. Gemäß § 28 Datenschutzgesetz macht die Esders GmbH darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten für eigene Zwecke der Esders GmbH gespeichert werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Esders GmbH die verkauften Leistungen als Referenz benennen darf.

10. Technische Beratung

10.1. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch die Esders GmbH in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von der Esders GmbH gelieferten  Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

10.2. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von der Esders GmbH und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

11. Weitere Bestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz der Esders GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall ist die Esders GmbH jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

11.2. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Auf diese Folge wird die Esders GmbH bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Esders GmbH absenden.

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