Die EU-Methanverordnung (Verordnung (EU) 2024/1787) verpflichtet Betreiber im Energiesektor, Methanemissionen systematisch zu erfassen, zu reduzieren und regelmäßig zu melden. Ein zentraler Baustein hierbei sind Programme zur Leckerkennung und -reparatur (LDAR-Programme).
Das DVGW-Regelwerk stellt anerkannte technische Regeln bereit, welche die europäischen Pflichten in praxisfähige Vorgehensweisen überführen. In diesem Kontext beschreibt das Merkblatt DVGW G 465-5 die Vorgehensweise zur Ermittlung von Methanemissionen an Gasleitungen im Gasverteilnetz bis 16 bar. Dies schließt die Detektion, Quantifizierung und Identifikation emittierender Komponenten als Grundlage für eine Instandsetzung ein.
Die Methodik zur messtechnischen Quantifizierung der Emissionsraten selbst wird in den DVGW-Merkblättern der Reihe G 425 beschrieben. Während die G 425-1 allgemeine Grundlagen definiert, beschreiben die Folgeteile konkrete Verfahren. Für erdverlegte Installationen gilt beispielsweise die G 425-2, während die DVGW G 425-3 die Absaugmethode (Bagging) an obertägigen Installationen auf Quellenebene detailliert.
Netzüberprüfung & Leckdetektion
Oberirdische Untersuchung
Bezug zu DVGW-Merklbättern::
- G 465-1: Überprüfung von Gasrohrnetzen bis 16 bar.
- G 465-4-1 ff.: Gerätetechnik für die Überprüfung (Fahrzeuge, Handgeräte, Ferndetektion)
Lokalisation & Klassifizierung
Einsatz handgeführter Gaskonzentrationsmessgeräte zur exakten Lokalisation und Einordnung der Gefährdung
Bezug zu DVGW-Merklbättern:
- G 465-3: Lokalisation, Klassifikation und Umgang mit Gasaustritten
- G 465-4-2: Handgeführte Gaskonzentrationsmessgeräte
Messtechnische Quantifizierung der Emission
Messung der Emissionsrate
Bezug zu DVGW-Merklbättern::
- G 425-2: Absaugmethode an erdverlegten Installationen
- G 425-3: Absaugmethode an obertägigen Installationen / Bagging
Reparatur & Instandsetzung
Instandsetzungsmaßnahmen planen und durchführen
Bezug zu DVGW-Merklbättern:
- G 465-2: Instandsetzung und In- und Außerbetriebnahme
Dokumentation & Bilanzierung
Eintragung in die Netz- und Schadenstatistik und Übergabe der Werte für den jährlichen Methanemissionsberich
Bezug zu DVGW-Merklbättern:
- G 426: Erstellung der Methanemissionsberichte
- G 465-5: Gesamtbilanzierung und Reporting auf Verteilnetzebene
Vorbereitung und Sicherheit
Bevor eine Messung durchgeführt wird, muss im Rahmen einer Risikobewertung eine Gefährdung ausgeschlossen werden. Hierzu gehören beispielsweise die Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu Ex-Zonen, die Durchführung einer Freimessung und die Absicherung des Arbeitsbereiches.
Durchführung der Messung
Ist die lokale Leckstelle detektiert, erfolgt die Einhausung der Komponente oder des Bauteils mit einer luftdichten Folie. Dadurch wird ein definierter Absaugraum hergestellt, der sicherstellt, dass die gesamte austretende Methanmenge erfasst werden kann. Mittels einer Vakuumpumpe wird das Methan-Luftgemisch aus dem abgedichteten Volumen abgesaugt. Der Absaugvorgang läuft so lange, bis sich ein stationärer Zustand (konstante Methankonzentration) einstellt. Aus Volumenstrom unter Normbedingungen und der Methankonzentration im Stationären Zustand wird die Emissionsrate bestimmt. Erst dann wird die Messung beendet.
Für eine belastbare und normkonforme Quantifizierung definiert die Richtlinie klare Grenzen und Aufzeichnungsintervalle
Temperaturgrenzen:
Messungen dürfen nur bei Umgebungstemperaturen zwischen 5 °C und 35 °C durchgeführt werden.
Datenerfassung:
Die Messdaten werden während der Messung alle 5 Sekunden aufgezeichnet.
Messgrößen:
Erfasst werden der Volumenstrom, die Methankonzentration, die Temperatur und der Druck.
Geräteanforderungen:
Der Methandetektor muss eine Bestimmungsgrenze von mindestens 10 ppm aufweisen und einen Arbeitsbereich von 0 bis 100 Vol.-% abdecken.
Berechnung der Emissionsrate
Aus der konstanten Methankonzentration und dem normierten Absaugvolumenstrom wird die Emissionsrate der Leckstelle berechnet. Die Berechnung erfolgt nach der Formel.
Dokumentation
Damit die Quantifizierung berichtsfähig und auditierbar ist, fordert die G 425-3 die Anfertigung eines Kurzberichts. Dieser muss zwingend folgende Elemente enthalten:
- Die Messergebnisse einschließlich der Messunsicherheiten
- Die verwendeten Messgeräte
- Den Absaugvolumenstrom und die Aufzeichnung der Konzentrationsmessung
- Eine fachliche Einschätzung zur Plausibilität der Messergebnisse
Fazit
Die DVGW G 425-3 ermöglicht vergleichbare, messbasierte Emissionsraten an obertägigen Quellen. Im Zusammenspiel mit dem prozessualen Rahmen der DVGW G 465-5 bildet sie die technische Grundlage, um Methanemissionen exakt zu quantifizieren. Dies ist essentiell für die Priorisierung von Instandsetzungsmaßnahmen und eine konsistente, normkonforme Berichterstattung im Rahmen der EU-Methanverordnung.