Gashausanschlüsse werden häufig ein wenig stiefmütterlich behandelt. Das sind von alters her eher einfache Druck- und Dichtheitsprüfungen, bei denen häufig auch in die Gerätetechnik weniger investiert wurde. Wenn man aber die Gefährdung betrachtet dann ist das, was direkt vorm Haus ist oder ins Gebäude hinein geht am anfälligsten für Fehler. Die Gefahr für uns Menschen ist hier viel größer und viel wahrscheinlicher als bei einer Verteilleitung, die an einer Landstraße entlang verläuft. Das sollte man sich immer wieder vor Augen halten und dementsprechend die Prüfungen nicht herunterspielen, sondern genauso mit absoluter Sorgfalt durchführen.

Auszug Schadensstatistik Gas DVGW 2019

Schadensdaten-Gas-DVGW
Quelle: DVGW, veröffentlicht in der ewp 6 / 7 2019

Anhand der obigen Zahlen ist deutlich abzulesen, dass

1.) Verteilleitungen bis 16 bar und > 16 bar das dreifache an Mio. km Gasnetz ausmachen im Vergleich zu den Hausanschlüssen.

2.) bei Hausanschlüssen fast die doppelte Anzahl an sofortmeldepflichtigen Ereignissen pro Jahr zu verzeichnen sind.

Vorteile durch Dokumentation

Wenn wir mit aktueller Messtechnik eine Prüfung machen, können wir den Zustand einer neu verlegten Leitung zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentieren. Das ist nicht vorwiegend eine Überwachung derjenigen, die die Leitung verlegen. Sondern im Gegenteil weist die durchführende Person die Sicherheit und die Qualität ihrer Arbeit nach und dokumentiert diese.

Das zugrunde liegende Regelwerk für die Durchführung der Druckprüfungen an Gasrohrleitungen wird im DVGW Arbeitsblatt
G 469 (A) 07/2019 beschrieben.

Nach der Fertigstellung einer Leitung oder Anlage muss durch eine Druckprüfung nachgewiesen werden, dass diese für den Betrieb mit dem vorgesehenen zulässigen Betriebsdruck geeignet ist.

Die Inbetriebnahme von Leitungen und Anlagen ist ohne den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Druckprüfung nicht zulässig.

Welches der in diesem Arbeitsblatt G 469 beschriebenen Druckprüfverfahren zur Anwendung kommt und wer zur Abnahme  der Druckprüfung berechtigt ist, wird in den Technischen Regeln des DVGW für die Errichtung und den Betrieb von Leitungen und Anlagen der Gasversorgung unter Verweis auf dieses Arbeitsblatt festgelegt.

Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung

Zweck der Prüfung: Die hier beschriebenen Druckprüfverfahren können für sich alleine oder in Kombination angewendet werden.

Sie dienen zur Beurteilung der Festigkeit und/oder Dichtheit des geprüften Systems und tragen damit zum Nachweis der Sicherheit der Leitungen oder Anlagen bei.

Weitere Gründe:

  • Abnahme der Leitung
    Der Auftragnehmer (Rohrleitungsbauer) weist dem Auftraggeber (Versorger) eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nach
  • Nachweis der Unbedenklichkeit für die Inbetriebnahme (Einlassen von Gas)

Die Verfahren werden danach eingeteilt, ob:

  • Die unter Prüfdruck stehende Leitung oder Anlage während der Prüfzeit von außen besichtigt wird (Sichtverfahren)
  • Der Prüfdruck in der Leitung oder Anlage während der Prüfzeit gemessen wird (Druckmessverfahren)
  • Der Prüfdruck in der Leitung oder Anlage während der Prüfzeit mit einem Präzisions-Druckmessgerät gemessen wird (Präzisionsdruckmessverfahren)
  • Zusätzlich zum Prüfdruck in der Leitung die nachzupumpende Wassermenge, die eine integrale bleibende Umfangsdehnung der Rohrleitung bewirkt, gemessen wird (Druck-/Volumenmessverfahren)
  • Neu: Eine Schweißnaht mit schaumbildenden Mitteln unter Vakuum geprüft wird (Unterdruckprüfverfahren)

Unabhängig von der Einteilung unterscheiden sich die Druckprüfverfahren dadurch, dass für die Druckprüfung ein flüssiges Prüfmedium (Wasser) oder ein gasförmiges Prüfmedium (Luft, Betriebsgas) verwendet wird. Für Wasser können auch andere geeignete flüssige Prüfmedien eingesetzt werden und für Luft können auch andere geeignete gasförmige Prüfmedien genutzt werden. An Stelle von Betriebsgas können auch Mischungen aus Betriebsgas und Inertgasen (i d. R. Stickstoff) als Prüfmedium verwendet werden.

Prüfverfahren und Prüfmedium

Pruefverfahren-Pruefmedium

Druckprüfverfahren G 469 B3

Gerätetechnik

  • Für die B3 Prüfung wird ein elektronisches, schreibendes Druckmessgerät mit Genauigkeit besser als 1/3*50mbar =17mbar vorgeschrieben.
  • Dieses muss eine Erstzertifizierung haben und jährlich geprüft werden.
  • Zusätzlich wir ein Kontrollmanometer (Messbereich 1,5x STP) eingesetzt.
B3-Rohr

Für maximal zulässige Betriebsdrücke (MOP) kleiner gleich 5 bar

Der Prüfdruck muss den zulässigen Betriebsdruck um mindestens 2 bar übersteigen.

Beispiel:  MOP =1 bar → STP praxisnah  3,1…3,5 bar

Die Dauer der Druckprüfung wird wie folgt ermittelt:

t = Vgeo * 0,5 h/m³ (mit t = Prüfdauer in h und Vgeo = geometrisches Leitungsvolumen in m³)

Die Mindestprüfdauer beträgt 30 Minuten; Bei freiverlegten Leitungen beträgt die Mindestprüfdauer 2 Stunden.

Das Prüfverfahren wird bei möglichst vollständig eingeerdeten Leitungen angewendet. Freiliegende Leitungsteile sind gegen Temperatureinflüsse (z. B. Frost oder Sonneneinstrahlung) zu schützen.

DruckTest-memo-Sonnenschutz
Hier ein Beispiel an einer Ortsnetzleitung

Der zulässige Druckabfall beträgt 50 mbar.

Nach dem Aufbringen des Prüfdruckes (Druckzunahme max. 3 bar/min) und dem Erreichen des Beharrungszustandes beginnt die Messung. Als Anhaltswert für die Temperaturangleichung kann für je 1 bar Prüfdruck eine Stunde angenommen werden, falls die Angleichzeit nicht durch geeignete Maßnahmen (z. B. Kompressor mit Nachkühlung) verkürzt werden kann.

Ergänzung G 469 07/2019

Wenn Luft als Prüfmedium verwendet wird, muss verhindert werden, dass Öl aus dem Kompressor in die Rohrleitung gelangt, um Beschädigungen an Rohren und Formstücken aus dem Werkstoff PE zu vermeiden. Für das Aufdrücken der PE-Leitung ist ggf. ein Kompressor mit Nachkühler zu verwenden, um schädigende, temperaturbedingte Einflüsse auf die PE-Leitung zu vermeiden.

Zusammengefasst:

Prüfdruck: STP = MOP + 2 bar

Beruhigungszeit: 1h / bar                        

Prüfzeit (eingeerdete Leitung): t =   Vgeo* 0,5 h/m³    (mind. 1/2h)

Prüfzeit (freiliegende Leitung): t =   Vgeo* 0,5 h/m³    (mind. 2h)

Erinnerung: Temperatureinfluss vermeiden!         

Praxisbeispiel:

Verteilleitung MOP 4bar; 10 m³; Leitung eingeerdet

Prüfdruck: nSTP = 4 bar + 2 bar = 6 bar

Beruhigungszeit: 1h / bar = 6 h              

Prüfzeit (eingeerdete Leitung): t =   10m³  * 0,5 h/m³ = 5 h

B3-Pruefung

B3 Prüfung Hausanschluss

Das sind die Voraussetzungen, um schließlich zur Prüfung des Hausanschlusses nach Arbeitsblatt G 459-1 (A) 10/2019 zu kommen.

Gemäß NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) beginnt der Netzanschluss mit dem Abgang von der Versorgungsleitung. Der Netzanschluss endet mit der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und beinhaltet die Gasdruckregelung gemäß DVGW-Arbeitsblatt
G 459-2, wenn diese vorhanden ist. Außerhalb des Netzanschlusses findet die G 600 TRGI Anwendung.

Rohrleitung-Hausanschluss

Vor der Inbetriebnahme ist der Netzanschluss entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 469 unter Beachtung des maximal zulässigen Betriebsdruckes mit einer Druckprüfung  unter Einbeziehung der geöffneten HAE zu prüfen.

Dies betrifft auch die Verbindungsleitung zwischen HAE und Gasdruckregelgerät. Die Druckprüfung muss bei geöffnetem Gasströmungswächter erfolgen und Absperreinrichtungen sind ebenfalls auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Wird der Netzanschluss gemeinsam mit einer Versorgungsleitung geprüft, erfolgt die Druckprüfung nach dem Druckprüfverfahren des jeweiligen DVGW-Arbeitsblattes für die Versorgungsleitung.

Personal

Der Netzbetreiber muss dafür sorgen, dass die Tätigkeiten von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Es muss sich hierbei um fachlich qualifiziertes Personal mit Erfahrung handeln, welches entweder vom Netzbetreiber oder vom Auftraggeber bestimmt wird.

Nach einer abgeschlossenen und erfolgreichen Druckprüfung ist das positive Ergebnis der Druckprüfung von einer Fachkraft zu bestätigen und zu dokumentieren (siehe Musterbescheinigung Anhang C).

Mögliche Prüfverfahren Gas-Netzanschluss

Beleg-Pruefverfahren
Auszug aus G459-1 10/2019, Anhang C – Muster einer Bescheinigung

Die Druckprüfung kann nach dem Sichtverfahren mit Luft (A3) des DVGW-Arbeitsblattes G 469 erfolgen. Der Prüfdruck muss den maximal zulässigen Betriebsdruck um mindestens 2 bar übersteigen.

Wird z. B. bei der Verlegung in Mantelrohren oder bei grabenloser Verlegung das Druckmessverfahren mit Luft (B3) des DVGW-Arbeitsblattes G 469 angewendet, können in Abweichung vom Arbeitsblatt, die Beruhigungszeit und die Dauer der Druckprüfung auf je 15 Minuten reduziert werden.

Wenn aus betrieblichen Gründen eine Prüfung nach dem Sichtverfahren mit Luft (A3) bzw. dem Druckmessverfahren mit Luft (B3) nicht möglich ist, z. B. bei Verbindungen unter Gas, so kann auch eine Druckprüfung nach dem Sichtverfahren mit Betriebsgas (A4) erfolgen. Die Verbindungen sind dann mit schaumbildenden Mitteln nach DIN EN 14291 oder mit geeigneten Gaskonzentrationsmessgeräten auf Dichtheit zu prüfen.

In der Regel wird das Druckmessverfahren, die B3 Prüfung, mit einem Druckmessgerät durchgeführt und dokumentiert.