Der zulässige Druckabfall beträgt 50 mbar.
Nach dem Aufbringen des Prüfdruckes (Druckzunahme max. 3 bar/min) und dem Erreichen des Beharrungszustandes beginnt die Messung. Als Anhaltswert für die Temperaturangleichung kann für je 1 bar Prüfdruck eine Stunde angenommen werden, falls die Angleichzeit nicht durch geeignete Maßnahmen (z. B. Kompressor mit Nachkühlung) verkürzt werden kann.
Ergänzung G 469 07/2019
Wenn Luft als Prüfmedium verwendet wird, muss verhindert werden, dass Öl aus dem Kompressor in die Rohrleitung gelangt, um Beschädigungen an Rohren und Formstücken aus dem Werkstoff PE zu vermeiden. Für das Aufdrücken der PE-Leitung ist ggf. ein Kompressor mit Nachkühler zu verwenden, um schädigende, temperaturbedingte Einflüsse auf die PE-Leitung zu vermeiden.
Zusammengefasst:
Prüfdruck: STP = MOP + 2 bar
Beruhigungszeit: 1h / bar
Prüfzeit (eingeerdete Leitung): t = Vgeo* 0,5 h/m³ (mind. 1/2h)
Prüfzeit (freiliegende Leitung): t = Vgeo* 0,5 h/m³ (mind. 2h)
Erinnerung: Temperatureinfluss vermeiden!