G465-1: Sicherheitsrelevante Überprüfung
Das DVGW Arbeitsblatt G465-1 beschreibt die planmäßige sowie die situationsbedingte, außerplanmäßige Überprüfung von Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck bis 16 bar. Dieses Arbeitsblatt ist und bleibt die Grundlage für die sicherheitstechnische Überprüfung des kompletten Gasnetzes, von Verteilung bis einschließlich Netzanschluss.
Die derzeit gültige Version G465-1 05/2019 gibt Überprüfungsintervalle für Gebiete innerhalb bzw. außerhalb der Bebauung, Netzanschlüssen und auch freiverlegten Leitungen vor, welche im wesentlichen zustandsorientiert durch die Anzahl der Gasaustritte, des Betriebsdrucks und dem Leitungswerkstoff bestimmt werden.
Die Neufassung der G465-1 (Entwurf 11/2025), wird u. a. zur Vereinbarkeit mit der übergeordneten EU-Methanverordnung 2024/1787 hinsichtlich der Überprüfungsintervalle angepasst. Es wird berücksichtigt, dass die Gasaustrittshäufigkeit vom Material abhängig ist. Dieser Zusammenhang und die notwendige Vereinheitlichung begründet die neuen materialorientierten Überprüfungsintervalle im Entwurf der G465-1, siehe Tabelle 1.
Tabelle 1: Überprüfungszeiträume von unter Berücksichtigung des Materials, Betriebsdrucks und des angewandten Korrosionsschutzes gemäß Entwurf G465-1 innerhalb der Bebauung:
(Zur Übersichtlichkeit werden die Tabellen für die Überprüfungszeiträume von Gebieten außerhalb der Bebauung sowie von freiverlegten Gasleitungen und Brückenleitungen hier nicht dargestellt. Hierfür prüfen Sie separat das jeweils gültige Arbeitsblatt G465-1. Die Überprüfung des Gas-Netzanschlusses wird zukünftig in G459-1 beschrieben, siehe Entwurf 09/2025.
G465-5: Ermittlung der Methanemissionen
Das DVGW Merkblatt G465-5 beschreibt die Vorgehensweisen zur Einhaltung der Anforderungen der EU-Methanverordnung. Ziel ist die Reduktion von Methanemissionen durch regelmäßige, wiederkehrende Untersuchungen des Gasnetzes im öffentlichen Bereich. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind vom Netzbetreiber zu bewerten und zu berichten, die G465-5 gibt die notwendigen Grundlagen, um die Anforderungen der EU-Methanverordnung einzuhalten.
Die Untersuchungsabstände orientieren sich einheitlich mit G465-1 an Material und Betriebsdruck:
Obwohl es sich hier um die Untersuchung auf Emissionen handelt, darf die Sicherheit niemals zu kurz kommen. Bedeutet, es muss im Zweischrittverfahren nach jeder Detektion eines Gasaustrittes (leitungsnah oder aus der Distanz, Messtechnik nach G 465-4-1 ff) ohne schuldhaftes Zögern die Schadenstelle nach G465-3 lokalisiert und klassifiziert werden.
- bei AI klassifizierten Gasaustritten müssen unverzüglich sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden und der Gasaustritt muss direkt gestoppt und repariert werden.
- Bei AII, B und C klassifizierten Gasaustritten mit Überschreitung der Reparaturgrenze der ist die Reparatur aufgrund der Klimagas-Emission innerhalb von 5 Tagen durchzuführen. Zu beachten ist, dass ein AII-Schaden bereits aus Sicherheitsgründen innerhalb dieser Zeit repariert werden muss und täglich auf voranschreitende Gasausbreitung zu überwachen ist.
Bei Überschreiten des Reparaturgrenzwertes gilt es die hohen Klimagasemissionen schnellstmöglich zu minimieren und innerhalb von 5 Tagen zu stoppen. Bei AI (unverzüglich) und AII (5 Tage) werden diese Reparaturzeiten bereits sicherheitstechnisch durch die G465-3 eingefordert. Bei B oder C-Schäden müssen verzögerte Reparaturen begründet, gfs. auch behördlich genehmigt werden. Die sicherheitstechnischen Maßnahmenzeiträume der G465-3 gelten weiterhin.
Die EU-Methanverordnung fordert eine Quantifizierung der Emissionen und gibt Fristen sowie Inhalte zur Berichtserstattung vor. Die Anforderungen an die Qualität der Emissionsdaten steigern sich von Berichtsebene 3 auf Ebene 5. Ziel ist eine direkte Emissionsmessung dank Quantifizierungen. Ist eine direkte Messung nicht möglich, so werden spezifische Emissionsfaktoren verwendet. Faktoren für „nicht möglich“ werden in G465-5 detailliert benannt.
Die messtechnische Quantifizierung der Methanmengen in g/h wird in den Merkblätter G425-1ff beschrieben. Für erdverlegte Rohrleitungen wird die Absaugmethode (G425-2) bevorzugt, für obertägige Leitungen wird das Bagging von Flanschen, Verbindungen und Bauteilen (G465-3) beschrieben.