Durch den Ausbau des Glasfasernetzes wird die Dichtheitsprüfung der Kabelschutzrohre (sog. Speed Net Rohre), in welche später die Glasfaserkabel eingeblasen werden, protokollierpflichtig. Die Kabelschutzrohre werden einmalig auf
mögliche Lecks überprüft und der ordnungsgemäße Verschluss der Verbindungsstellen wird kontrolliert.
Die Telekom hat als Netzbetreiber einen eigenen Prüfablauf vorgegeben, der sich in der ZTV TK Netz 40 (Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen für das Telekommunikationsnetz) wiederfindet. Auch das zur Durchführung der
Prüfung benötigte Zubehör wie z. B. die Verteilerleiste ist bereits verfügbar.