Im Rahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Wasser-, Abwasser- und Fernwärmenetzes sowie von Abscheideranlagen gehört die Begehung von Schächten zu den Aufgaben der Fachkräfte. Da Arbeiten an und in Schächten mit unterschiedlichen Gefahren verbunden sind, gibt es einige Aspekte zu beachten. Je nach Lage eines Schachtes ist zunächst die örtliche Verkehrssituation zu beachten und es sind ggf. Maßnahmen zu treffen, um den Verkehr umzuleiten. Die häufigsten Gefahren bei Arbeiten im Schacht sind die Gefahr durch Stoffe, worunter Feststoffe, Flüssigkeiten, Dämpfe und Gase in jeweils gesundheitsgefährdender Menge und Konzentration fallen sowie die Gefahr eines Absturzes. Als Schutz vor einem Absturz wird üblicherweise ein Dreibein mit einem Höhensicherungsgerät inkl. Rettungshubfunktion über dem Schacht aufgestellt. Daran wird die im Schacht arbeitende Person mittels Auffanggurten und Seilen befestigt. In diesem Beitrag wollen wir speziell auf die Gefahr durch gefährliche Gaskonzentrationen und Sauerstoffmangel eingehen und das Freimessen mit unserem Gaswarngerät OLLI beschreiben.

Was ist Freimessen?

Freimessen bedeutet gemäß DGUV Regel 113-004 bzw. 103-003 das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts vor und während der Arbeiten in umschlossenen Räumen mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im umschlossenen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht. Es ist somit eine Maßnahme zum Schutz der Facharbeiter vor Gefahrstoffen. Bei den Gasen im Bereich von Schächten sind neben Sauerstoffmangel (O2) Methan (CH4), Kohlendioxid (CO2) und Schwefelwasserstoff (H2S) die häufigsten Gefahrenstoffe. Gelegentlich wird auch auf Kohlenmonoxid (CO) überwacht, da dies im Straßenverkehr bei unvollständiger Verbrennung von Kraftstoffen entstehen kann.

Mustererlaubnisschein nach DGUV Regel 103-003 downloaden!

Grundsätzlich sind die Vorgaben der DGUV Regel 103-003 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ einzuhalten. Betriebsanweisung, Erlaubnisschein 4.1.7.1 Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer in Betriebsanweisungen Maßnahmen festzulegen, die ein sicheres Arbeiten gewährleisten. Für besondere Einzelfälle hat er Erlaubnisscheine schriftlich zu erteilen. 

Was ist vor dem Freimessen zu beachten?

Eine Freimessung erfolgt üblicherweise unter Verwendung eines geeigneten Gaswarngerätes mit zertifizierter Messfunktion für den Explosionsschutz, toxische Gase und Sauerstoff. Das OLLI besitzt diese Zertifizierungen, die gemäß der Normen DIN EN 60079-29-1, DIN EN 45544 und DIN EN 50104 durchgeführt wurden. Bevor die Freimessung erfolgen kann, muss die ordnungsgemäße Funktion des Gaswarngerätes mithilfe einer Sichtprüfung und eines kurzen Anzeigetests überprüft werden. Dies ist nach den DGUV Informationen 213-056 (Merkblatt T 021) und 213-057 (Merkblatt T 023) arbeitstäglich vorgeschrieben. Dabei wird das Gerät inkl. Sonde optisch auf Beschädigungen überprüft und kurzzeitig mit einem passenden Prüfgas beaufschlagt, um zu prüfen, ob es korrekt reagiert. Hierbei erfolgt auch ein Test der integrierten Pumpe auf Funktion. Beim OLLI kann beides über den sogenannten „Bump Test“ durchgeführt werden, der aus dem Hauptmenü heraus gestartet werden kann. Dazu haben wir ein Tutorial erstellt.

Zusätzlich zum täglichen Anzeigetest muss spätestens alle vier Monate eine Funktionskontrolle des Gerätes erfolgen. Dazu gehört neben der Sichtprüfung eine Kalibrierung und ggf. Justierung der Sensoren des Gaswarngerätes. Auch dieser Vorgang kann direkt am Gerät über den Menüpunkt „Kalibrierung/Justage“ durchgeführt werden.

Sämtliche Funktionsprüfungen und Anzeigetests eines Gaswarngerätes müssen dokumentiert werden. Hierzu bieten wir mit unserem Portal Esders Connect mittlerweile digitale Lösungen zur papierlosen und DSGVO-konformen Dokumentation und Verwaltung aller Prüfungen.

Pumpwerk in einem Abwasserschacht

Wie führe ich die Freimessung durch?

Wurden Anzeigetest und Sichtprüfung erfolgreich durchgeführt, erfolgt die Freimessung vor Beginn der Arbeiten, d. h. vor dem Besteigen eines Schachtes, Dafür wird im OLLI der Menüpunkt bzw. der Anwendungsfall „Überwachung Arbeitsraum“ verwendet. Das Gerät wird in sauberer Umgebungsluft eingeschaltet und im Hauptmenü wird der Anwendungsfall ausgewählt und gestartet. Nach der Sensoreinlaufphase ist das OLLI einsatzbereit und die Messung kann mit angeschlossener Schwimmersonde erfolgen.

Die Einsatzbereitschaft des OLLI wird durch ein optisches und akustisches Signal ca. alle 10 Sekunden verdeutlicht. Während des Messvorgangs können die Werte am Display des OLLI abgelesen werden. Bei Überschreitung der eingestellten Grenzwerte löst das Gerät einen Alarm aus. In dem Fall ist ein Einstieg in den Schacht nicht zulässig und es müssen Maßnahmen ergriffen werden (z. B. Be- oder Entlüftung, Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung, usw.).

Was ist nach der Freimessung zu beachten?

Da sich die Atmosphäre in einem Schacht während der Arbeiten verändern kann, ist nach der Freimessung eine kontinuierliche Überwachung der Atmosphäre im Schacht erforderlich. Dazu kann die im Schacht arbeitende Person das Messgerät direkt am Körper tragen. Alternativ kann der Sicherungsposten, welcher bei diesen Arbeiten vorgeschrieben ist und außerhalb des Schachtes steht, das Messgerät mithilfe einer angeschlossenen Schwimmersonde einsetzen, um die Atmosphäre zu überwachen. Dadurch wird das Gerät vor Verunreinigungen im Schacht geschützt. Diejenige Person, die das Freimessen übernimmt, muss nach DGUV Grundsatz 313-002 dafür zum Fachkundigen ausgebildet worden sein. Danach dürfen zum Freimessen nur Personen beauftragt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Diese bezieht sich auf:

  • die verwendeten Messgeräte bzw. Messverfahren,
  • die zu messenden Gefahrstoffe,
  • die betrieblichen Verhältnisse, z. B. Beschaffenheit der umschlossenen Räume; mögliche Einbauten; mögliche Einleitungen, welche die Messung beeinflussen können.

Unsere Seminare

Im Rahmen eines eintägigen Seminars vermitteln wir den Teilnehmenden – auch gerne bei Ihnen vor Ort – die erforderliche Fachkunde zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002. Wir sprechen sowohl über rechtliche Grundlagen als auch über Gefahrstoffe und die entsprechende Messtechnik. Auch praktische Übungen gehören zum Seminar.

Darüber hinaus bieten wir im Rahmen eines zweitätigen Seminars in Kooperation mit der Firma Oldenworx auch die Möglichkeit, neben der Freimessung die Begehung eines Schachtes zu trainieren. Dazu wird insbesondere die richtige Handhabung der mobilen Einsteigsysteme in praxisnahen Situationen vermittelt.

Die weiter oben erwähnte Funktionskontrolle darf gemäß der Merkblätter T 021 und T 023 nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Befähigung dazu vermitteln wir Teilnehmenden ebenfalls in einem speziell dafür ausgelegten Seminar zum „Gerätewart“.

Gaswarngerät

  • 280010 OLLI Gaswarngerät mit zertifizierter Messfunktion für den Explosionsschutz
  • 282100 Option Pumpe
  • 282103 Option Dual IR Sensor (Methan- & Kohlendioxidmessung)
  • 282106 Option Sauerstoffmessung
  • 282108 Option Schwefelwasserstoffmessung
  • 282107 Option Kohlenmonoxidmessung
  • 282114 Menüpunkt Überwachung Arbeitsraum
  • 282110 Option Alligator Clip

Ladetechnik & Aufbewahrung

  • 282001 Ladestation OLLI
  • 212112 Netzteil 230 V
  • 282021 Koffer OLLI für Prüfgasflasche groß
  • 282028 Koffer OLLI für Prüfgasflasche klein (Alternative zu 282021)

Sonden & Prüfgas

  • 232082 Schwimmersonde V2
  • 232081 Schlauch Tygon 3m (Verlängerung)
  • 372024 Prüfgas 5 Komponenten Gas 1,65 L
  • 372031 Prüfgas 5 Komponenten Gas 0,9 L (Alternative zu 372024)
  • 331023 Prüfeinrichtung PED 5 Komponenten Gas