Auswirkungen der EU-Methanverordnung auf Arbeiten an Gasleitungen
Mit dem Inkrafttreten der EU-Methanverordnung rückt die systematische Reduzierung von Methanemissionen im Gasnetz verstärkt in den Fokus. Methan gilt als besonders klimaschädliches Treibhausgas, weshalb Emissionen entlang der gesamten Gasinfrastruktur – von der Förderung bis zur Verteilung – künftig strenger überwacht und reduziert werden müssen.
Arbeiten an Gasleitungen gehören seit Jahrzehnten zur täglichen Praxis von Netzbetreibern. In Bezug auf Arbeitssicherheit existieren hierfür etablierte Prozesse, Regelwerke und Verfahren zur Reparatur und Instandhaltung von Rohrleitungen. Mit der EU-Methanverordnung ergeben sich nun jedoch zusätzliche Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Quantifizierung, Emissionserfassung sowie Emissionsvermeidung und -minderung bei Instandhaltungsmaßnahmen.
Diese neuen Vorgaben wirken sich unmittelbar auf bestehende Abläufe im Gasnetz aus – insbesondere bei der Lecksuche, Klassifizierung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Leitungsabschnitten.
Konkrete Anwendung: Arbeiten an Gasleitungen unter Berücksichtigung der Methanverordnung
Lecksuche und Leckbewertung im Rahmen von LDAR-Maßnahmen
Rohrnetzbetreiber müssen zur Einhaltung der LDAR-Vorgaben gemäß DVGW G 465-5 und G 424 regelmäßig Rohrnetzüberprüfungen durchführen. Hierfür kommen Verfahren nach DVGW G 465-1 und DVGW G 464-1 zum Einsatz, z. B. eine Gasrohrnetzüberprüfungen mittels E-Scooter oder GasCar eines anderen Verfahrens. Diese Verfahren gewinnen vor dem Hintergrund der Methanverordnung zunehmend an Bedeutung, da sie eine effiziente und flächendeckende Erfassung von Emissionen ermöglichen.
Lecksuche validieren
Wird im Zuge dieser Überprüfung ein Leck erkannt und ein Gasaustritt gemessen, erfolgt die weitere Bearbeitung gemäß DVGW G 465-3 und DVGW G 424.
- Lokalisation der Leckstelle, z. B. über Bodenluftmessungen mit dem Laser HUNTER
- Klassifikation der Leckage
- Festlegung geeigneter Maßnahmen
- Lückenlose Dokumentation
Anschließend wird – abhängig von der Klassifizierung – entweder eine Sanierung bzw. Erneuerung des Leitungsabschnitts oder eine gezielte Einzelreparatur eingeplant. Leckstellen der Klasse A1 sind unverzüglich zu beseitigen, während Leckagen der Klasse C innerhalb von sechs Monaten repariert werden müssen (siehe DVGW G 465-3).
Seit 2024 neu hinzu kommen die Anforderungen aus DVGW G 424, Abschnitt 5.4 „Reparatur“: Überschreitet eine Leckstelle die dort definierten Grenzwerte (z. B. 7000 ppm Methan) und kann eine Reparatur nicht innerhalb von fünf Tagen erfolgen, sind zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Methanemissionen umzusetzen. Zudem müssen Emissionen gemeldet und Reparaturverzögerungen nachvollziehbar begründet werden.
Durchführung der Einzelreparatur einer Leckstelle
Bei der Durchführung einer Einzelreparatur sind die Anforderungen aus DIN EN 12327, DVGW G 465-2 sowie der DGUV Information 203-090 zu berücksichtigen. Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen erfordern ein hohes Maß an technischer und organisatorischer Sicherheit.
Zunächst erfolgt die temporäre Absperrung des Leitungsbereichs, z. B. mithilfe von Blasensetzgeräten. Ziel der Instandsetzungsarbeiten ist es, möglichst im gasfreien Zustand zu arbeiten. Hierzu müssen vorhandene Gasmengen kontrolliert und sicher abgeführt werden.
Gleichzeitig wird in DVGW G 424 gefordert, Methanemissionen so weit wie möglich zu vermeiden. Bereits im Vorfeld der Maßnahme sollten daher folgende Optionen geprüft werden:
- Absenkung des Betriebsdrucks
- Umleitung von Gas in andere Leitungsabschnitte
- Einsatz mobiler Verdichter
Ist der Leitungsabschnitt abgesperrt, kann die Außerbetriebnahme des Sperrabschnitts mittels einer mobilen Gasfackel erfolgen. Dabei wird das Restgas kontrolliert abgeführt und verbrannt, wodurch Methan in das deutlich weniger klimaschädliche CO₂ umgewandelt wird. Erst danach erfolgt die eigentliche Reparatur der Leckstelle.
Einsatz der Mobilen Gasfackel M an einem Sperrabschnitt
In der Praxis wird der Sperrabschnitt häufig mithilfe von Blasensetzgeräten gemäß Kapitel 6.2.2.3 der DGUV Information 203-090 erzeugt. Bei Verwendung eines Doppelblasensetzgeräts sollten die Absperrblasen jeweils auf der von der Leckstelle abgewandten Seite positioniert werden. So kann die Außerbetriebnahme des Sperrabschnitts direkt über den Anschluss am Blasensetzgerät erfolgen (siehe Bild 1). Dort kann eine Mobile Gasfackel M mit einem passenden Adapter und dem notwendigen Zubehör angeschlossen werden.
Doppelblasensetzgeräte mit Fackel und Kompressor angeschlossen am Blasensetzgerät
Zweifachblasensetzgerät mit beidseitig abgehenden Blasen und Anbohrschellen, Fackel und Kompressor angeschlossen an Anbohrschellen
Zum Entspannen des Sperrabschnitts (einfacher Druckabbau) würde der Anschluss der Gasfackel inklusive dem notwendigen Zubehör ausreichen. Über kontrolliertes Abfackeln des Gases über die Gasfackel kann der Betriebsdruck der Leitung abgebaut werden. Zur Herstellung eines gasfreien Zustands ist aber nicht nur die Entspannung des Abschnitts, sondern ebenso ein anschließender Spülvorgang notwendig.
Dazu wird die Gasleitung gemäß DVGW G 465-2 mit Inertgas oder Luft gespült oder abgesaugt. Voraussetzung ist ein zusätzlicher Zugang am gegenüberliegenden Ende des Sperrabschnitts, über den das Restgas – beispielsweise mithilfe eines Kompressors – in Richtung Gasfackel gefördert und dort sicher verbrannt wird.
Über eine Gaskonzentrationsmessung mit einem geeigneten Messgerät (siehe DVGW G 465-4), z. B. dem Olli, kann der Zustand der Gasfreiheit kontrolliert werden. Der gasfreie Zustand in der Leitung liegt vor, wenn die Erdgaskonzentration 50 % der UEG sicher für die Dauer der Arbeiten unterschreitet (DVGW G 465-2). Gleichzeitig kann mit der Volumenmessung im Olli die abgefackelte Gasmenge messtechnisch ermittelt und dokumentiert werden, wodurch Rohrleitungsbetreiber ihren Meldepflichten gemäß EU-Methanverordnung gerecht werden (siehe auch diesen Blog-Beitrag zum Olli).
Effiziente Methanreduktion mit Mobilen Gasfackeln
Mobile Gasfackeln sind ein wirksames und sicheres Werkzeug zur Herstellung eines gasfreien Zustands bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Methanemissionen im Rahmen der Instandhaltung von Gasnetzen.
Im Einklang mit der EU-Methanverordnung und den Anforderungen aus DVGW G 424 erreichen die Gasfackeln der Esders GmbH den geforderten Zerstörungs- und Abscheidegrad von mindestens 99 %. Damit unterstützen sie Netzbetreiber dabei, sowohl sicherheitstechnische als auch klimapolitische Anforderungen zuverlässig umzusetzen.