Methanemissionen in der Gasinfrastruktur stehen seit einigen Jahren besonders im Fokus. Sie liefern zwar prozentual gesehen nur einen kleinen Beitrag aller Treibhausgasemissionen in Europa (ca. 6 %), dennoch lassen sich vor allem im Bereich der Gasversorgung mit wirksamen Mitteln weitere Methanemissionen einsparen. Angesichts des hohen Treibhausgaspotentials von Methan (ca. 28x schädlicher als CO2) kann mit einer weiteren Emissionsreduzierung ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. So ist es nicht verwunderlich, dass das europäische Parlament im Juni 2024 eine neue Verordnung „über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor“ EU 2024/1787 veröffentlicht hat (im Folgenden „EU-Methanverordnung genannt).

LDAR und Berichterstattung: Die EU und der DVGW geben den Rahmen vor

Grundsätzlich fordert die EU-Methanverordnung von Betreibern fossiler Gasinfrastruktur eine regelmäßige Überprüfung auf Leckagen und damit zusammenhängende Berichterstattung (LDAR: Leak Detection and Repair). Zusätzlich zur Verpflichtung eines LDAR-Programms wurde eine Beschränkung des Ablassens und Abfackelns von Methan eingeführt. Weitere Infos zu diesem Thema und zur Verwendung unserer Mobilen Gasfackeln zur Verringerung von betriebsbedingten Methanemissionen gibt es hier.

Nach Veröffentlichung der EU-Methanverordnung hat der DVGW ein Merkblatt zum Umgang mit deren Anforderungen veröffentlicht: DVGW G 424. Hierbei handelt es sich um einen „Leitfaden zur Verringerung der Methanemissionen durch den Gastransport- und Gasverteilnetzbetrieb in Anlehnung an die Verordnung (EU) 2024/1787“. Das Merkblatt beschreibt die wiederkehrende Leckdetektion, die Erfassung von Methanemissionen und deren Beseitigung durch Reparatur bzw. Instandsetzung, die Beschränkungen des Ausblasens von Gasen in der öffentlichen Gasversorgung sowie die Mindestanforderungen an Dokumentation und Berichterstattung.

Lecksuche in der Praxis: Bewährter Standard nach DVGW G 465

In Deutschland sind die Methanemissionen im Bereich des Gasverteil- und Gastransportnetzes insgesamt auf einem niedrigen Niveau. Zur Gewährleistung einer funktionierenden und sicheren Gas-Infrastruktur existierte bereits vor Veröffentlichung der EU-Methanverordnung eine LDAR-Pflicht der Leitungsnetze. Die Regelwerksreihe DVGW G 465 umfasst alle sicherheitsrelevanten Details zum Betrieb und Instandhaltung, zur Überwachung und Leckdetektion von Gasrohrnetzen.

Die systematische Überprüfung von Gasnetzen ist ein Tätigkeitsschwerpunkt der Gasversorger. Für eine regelmäßige, wiederkehrende Rohrnetzüberprüfung des Leitungssystems existieren unterschiedliche Methoden, welche im Arbeitsblatt DVGW G465‑1 aufgeführt sind. Etablierte Verfahren sind z. B. die oberirdische Überprüfung mit Hilfe einer Teppichsonde, eines E-Scooters oder die fahrzeuggestützte Leckdetektion. Jedes Verfahren hat abhängig von den Umgebungsbedingungen, ob urban, ländlich und mehr. Vor- und Nachteile, so dass es kein universell zu empfehlendes Verfahren gibt, sondern individuell auf Basis des Anwendungsbereiches und der  Weitere Informationen zu flexibel einsetzbarer und regelkonformer Gerätetechnik für die oberirdische Leckdetektion gemäß DVGW G 465-4 gibt es hier.

Von der Rohrnetzüberprüfung zur Quantifizierung nach DVGW G 425

Durchgeführte Rohrnetzüberprüfungen und Leckortungen wurden in Deutschland bisher vom Verteil– oder Transportnetzbetreiber ordentlich dokumentiert und ermittelte Lecks aus Sicherheitsgründen in Risikogruppen klassifiziert sowie gemeldet (siehe DVGW G465-3). Somit ist ein ordentliches Berichtswesen und die Dokumentation der Rohrnetzüberprüfung in Deutschland nicht neu. Die Veröffentlichung der EU-Methanverordnung und des Merkblatts DVGW G 424 fordern nun aber zusätzlich eine Quantifizierung der Methanemission an der Quelle.

Aber wie wird z. B. die Größe eines Lecks bzw. die Höhe der Methanemissionen definiert?

Zur Quantifizierung von Methanemissionen hat der DVGW die neue Regelwerksreihe DVGW G 425 veröffentlicht, welche Methoden zur messtechnischen Quantifizierung von Methanemissionen liefert. Die Quantifizierung wird für luftgestützte aktive Gasferndetektion obertägiger Erdgastransportleitungen sowie erdverlegte Installationen beschrieben.

In der DVGW G 425-1 werden weitere Methoden zur Quantifizierung auf Standort- und/oder Quellebene wie z. B. eine fahrzeugbasierte Quantifizierung beschrieben. Für diese ist die Eignung jedoch noch nicht nachgewiesen bzw. unterliegt Einschränkungen.
Die aktuellste Aufstellung der passenden Gerätetechnik, haben wir bereits für Sie in diesem Blog zusammengefasst: Gerätetechnik für die Überprüfung von Gasleitungen und Gasanlagen.